Wichtiges für Sie
Schuljahr:
Schulbeginn und Ferien entsprechen der Bayerischen Ferienordnung für Schulen.
Schülerausweis:
Das Sekretariat erstellt bei Vorlage eines aktuellen Passbildes zum Schuljahresbeginn einen Schülerausweis für Ermäßigung zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen und vielem mehr.
Ausbildungsförderung
Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen (auswärtige Unterbringung und wirtschaftliche Voraussetzungen), erhalten die Schüler der Berufsfachschule, wenn sie die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule besuchen, Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG).
Anträge sind beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. dem zuständigen Landratsamt zu stellen. Erkundigen Sie sich direkt bei diesen Stellen.
- staatlich gefördert, zusätzlich zur Förderung können auch Bafög-Mittel beantragt werden. Detaillierte Informationen zum Thema "Bafög" finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zuständige Ämter in unserer Region:
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Schulgeldersatz
Schulgeld:
Die Höhe des Schulgeldes entnehmen Sie bitte dem aktuellen
Vertrag.
Schulgeldersatz
Alle Schüler, die die staatlich genehmigte inlingua Berufsfachschule besuchen, bzw. deren Erziehungs-berechtigte, erhalten durch den Staat Schulgeldersatz. Dieser Schulgeldersatz der Regierung von Oberbayern wird an die inlingua Berufsfachschule abgetreten. Er beträgt € 46,20 (Stand Schuljahr 2008/09) und kommt für die Monate September mit Juli in Anrechnung.
Der Antrag muss der Schule bis zum 1. Oktober des jeweiligen Schuljahres vorliegen. Die Formulare hierzu werden am 1. Schultag ausgegeben.


