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WeGebAU - Qualifizieren statt entlassen - Nutzen Sie die Kurzarbeitszeit zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter

Die Ziele von WeGebAU

inlingua und die Agentur für Arbeit unterstützen Qualifizierungsmaßnahmen im Sprachbereich mit erweiterten Möglichkeiten

Im Jahre 2007 wurde das Sonderprogramm WeGebAU eingeführt, um die Chancen für Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen zu verbessern, in 2009 wurde das Programm erweitert, um den Arbeitgebern zu helfen und der schwierigen wirtschaftlichen Lage entgegenzuwirken. Durch die geänderten Bedingungen ist es jetzt möglich, eine breitere Mitarbeitergruppe durch das Programm qualifizieren zu lassen, was besonders relevant ist für alle Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit betroffen sind.

Auch die Betriebsgröße, die letztes Jahr noch entscheidend für die Vergabe von Zuschüssen für Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur war, spielt jetzt keine Rolle mehr. Aktive Personalentwicklung ist dank WeGebAU somit nun auch in allen Betrieben möglich.

Bisher kam die Förderung nur gering Qualifizierten (keine abgeschlossene Berufsausbildung o.ä.) zugute.

Folgende Personen können nun auch durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden:

  • Qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße, wenn
  • der Erwerb ihres Berufsabschlusses (in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren) mindestens 4 Jahre zurückliegt und
  • sie in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben
  • Wiedereingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit, wenn sie
  • im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und
  • ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beenden.

Ein Fahrtkostenzuschuss ist ebenfalls möglich.

 Darüber hinaus müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an  der Weiterbildung
  • Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Dauer der Weiterbildung
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt
  • Sowohl Bildungsträger als auch Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen

Nicht nur für die Arbeitnehmer hat die berufliche Qualifizierung zukunftssichernde Auswirkungen, sondern auch für Sie, da Sie auf ein aktuelles Fachwissen Ihrer Beschäftigten zurückgreifen können.

Die Weiterbildung von Ungelernten wird weiterhin bezuschusst, weitere Informationen erfahren Sie von der Agentur für Arbeit.

Unser Angebot WeGebAU

  • Englisch für den Beruf, A1
  • Englisch für den Beruf, A2
  • Englisch für den Beruf, B1.1
  • Englisch für den Beruf,  B1.2

Dauer: je 50 Unterrichtsstunden

Englisch für den Beruf, Fachsprache

  • Englisch für den Beruf, inlingua Telephoning
  • Englisch für den Beruf, inlingua Business Correspondence

Dauer: je 20 Unterrichtsstunden

Deutsch als Fremdsprache

  • Deutsch als Fremdsprache , A1
  • Deutsch als Fremdsprache , A2
  • Deutsch als Fremdsprache , B1.1
  • Deutsch als Fremdsprache , B1.2

Dauer: je 50 Unterrichtsstunden

Deutsch für den Beruf, Fachsprache

  • Deutsch für den Beruf, Telefonieren
  • Deutsch für den Beruf, E-Mail und Schriftverkehr

Dauer: je 20 Unterrichtsstunden

 Für alle Kurse gilt:

  •  Kurszeiten: werden einmalig in Absprache mit dem Arbeitgebern festgelegt
  • Teilnehmer:  max. 15 Personen
  • Voraussetzungen: Programme für Anfänger ohne Vorkenntnisse bis hin zur Fachsprache. Bei bestehenden Vorkenntnissen: Einstufungstest
  • Sonstiges: andere Sprachen auf Anfrage

Wir bieten interessierten Unternehmen eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und der Durchführung der Weiterbildung an. Wenn Sie weiteren Bildungsbedarf haben, sprechen Sie die konkreten Inhalte mit uns ab. Grundsätzliche sind Fortbildungen in allen Bereichen denkbar. Wir beraten Sie gerne.

inlingua Sprachcenter Ingolstadt, Ludwigstraße 18, 85049 Ingolstadt

inlingua Sprachcenter Abensberg, Ulrichstraße 21, 93326 Abensberg

Ansprechpartner: Barbara Schlierf
Telefon: 0841/35015
Fax.:  0841/338 10

Unternehmen, die die Förderungsmöglichkeit zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter während der Zeit der Kurzarbeit nutzen möchten, wenden sich direkt an die Agentur für Arbeit Ingolstadt unter der Rufnummer 01801/664466.

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